Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 | Geltungsbereich und Änderungen dieser AGB |
I. | Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das zwischen dem Kunden und der AOM Software GmbH & Co. KG, Elchdamm 28 A, 13503 Berlin (nachfolgend "AOM Software" genannt) begründete Vertragsverhältnis hinsichtlich der von AOM Software angebotenen entgeltlichen Leistungen. |
II. | AOM Software behält sich vor, diese AGB zu ändern. Vertragsbestandteil wird die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. |
III. | Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn AOM Software ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. |
§ 2 | Vertrag |
I. | Mit Abschicken einer Bestellung über den Online-Shop von AOM Software gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das von AOM Software innerhalb von 14 Tagen angenommen werden kann. AOM Software nimmt das Angebot durch Zusendung einer E-Mail mit einer Rechnung an. Mit der Annahme wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen, der diese AGB mit einschließt. |
II. | Bei Bestellungen über ein Online-Auktionshaus wird im Hinblick auf den Vertragsschluss auf die dort geltenden Nutzungsregeln Bezug genommen. |
III. | Der Kunde versichert, sofern er das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat, das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten für den Vertragsschluss erhalten zu haben. |
§ 3 | Lieferung |
I. | Soweit Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Kunden PHP-Software ist, erfolgt die Lieferung von Software durch Bereitstellung eines Download-Links im Kundenbereich von AOM Software. AOM Software wird dem Kunden nach der Bestellung einen Zugang zum Kundenbereich einrichten, sofern der Kunde noch keinen solchen Zugang besitzt. Der Kunde verpflichtet sich, die Software innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung des Download-Links herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Zeit ist AOM Software jederzeit berechtigt, den Zugang zum Kundenbereich ohne Angaben von Gründen zu sperren. |
II. | Soweit Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Kunden Klamm-Lose sind, erfolgt die Lieferung der Klamm-Lose durch Überweisung der Klamm-Lose an die vom Kunden angegebene Klamm-ID. AOM Software übernimmt keine Haftung für falsch überwiesene Klamm-Lose, sofern die vom Kunden angegebene Klamm-ID unzutreffend war. |
III. | Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. |
§ 4 | Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Eigentumsvorbehalt |
I. | Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde ist vorleistungspflichtig. |
II. | Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist AOM Software berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls AOM Software ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist AOM Software berechtigt, diesen geltend zu machen. |
III. | Geht AOM Software in Vorleistung, bleibt die gelieferte Ware bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum von AOM Software. Soweit Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Kunden Software ist, steht das dem Kunden in seiner Eigenschaft als Lizenznehmer erteilte einfache Nutzungsrecht (vgl. die nachfolgenden Lizenzbestimmungen) als unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass die Bezahlung durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgt. Wurde zwischen AOM Software und dem Kunden keine Zeit für die Bezahlung vereinbart, hat die Bezahlung in einem solchen Fall innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. |
§ 5 | Zahlungsmöglichkeiten |
I. | AOM Software akzeptiert Zahlungen per Banküberweisung. |
II. | [leer] |
§ 6 | Aufrechnung, Zurückbehaltung |
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AOM Software anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. | |
§ 7 | Software-Lizenzen |
Soweit Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Kunden ein Computerprogramm ist, erklärt der Kunde sich mit den nachfolgenden Lizenzbestimmungen einverstanden. | |
§ 8 | Datenschutz |
I. | AOM Software und der Kunde werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. |
II. | Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass AOM Software seine persönlichen Daten elektronisch speichert. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Als persönliche Daten gelten Informationen, mit denen sich eine Identität ermitteln lässt, wie Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse. |
§ 9 | Gewährleistung und Haftung |
I. | Liegt ein von AOM Software zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist AOM Software zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die AOM Software zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. |
II. | Soweit Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Kunden ein Computerprogramm ist, gehen abweichende Bestimmungen aus den nachfolgenden Lizenzbestimmungen der Regelung in Absatz I. vor. |
III. | AOM Software haftet für Sach- und Vermögensschäden nicht, sofern diese von AOM Software, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. |
IV. | Sofern AOM Software fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. |
V. | Sofern der Kunde einen Backup-Job im Backup-Service eingerichtet hat, übernimmt AOM Software keine Garantie für die tatsächliche Ausführung. Sollte dem Kunden auf Anfrage ein Backup nicht zur Verfügung gestellt werden können, haftet AOM Software nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. |
§ 10 | Schlussbestimmungen |
I. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
II. | Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unzulässig sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. |
Stand: Januar 2019
Lizenzbestimmungen
§ 1 | Geltungsbereich und Änderungen dieser Lizenzbestimmungen | ||
I. | Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen regeln die zwischen dem Kunden (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt) und der AOM Software GmbH & Co. KG, Elchdamm 28 A, 13503 Berlin (nachfolgend "AOM Software" genannt) zusätzlich getroffenen Vereinbarungen über die Nutzung des vom Lizenznehmer zu erwerbenden Computerprogramms (nachfolgend als "Software" bezeichnet). | ||
II. | AOM Software wurde vom Urheber der Software das ausschließliche Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 3 UrhG) an der Software eingeräumt, soweit dies nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet ist. Im Folgenden räumt AOM Software dem Lizenznehmer ein näher bezeichnetes einfaches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) an der Software ein (nachfolgend auch "Lizenz" genannt). AOM Software behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Eventuelle Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist und die dem Lizenznehmer ausgehändigt werden, werden Eigentum des Lizenznehmers; eine Erweiterung des Nutzungsrechts des Lizenznehmer erfolgt hierdurch nicht. | ||
III. | AOM Software behält sich vor, diese Lizenzbestimmungen zu ändern. Vertragsbestandteil wird die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. | ||
IV. | Abweichende Individualvereinbarungen zwischen AOM Software und dem Lizenznehmer bleiben hiervon unberührt. | ||
§ 2 | Nutzungsrecht des Lizenznehmers | ||
I. | Software für Microsoft Windows | ||
Sofern es sich bei der Software um ein Computerprogramm für Microsoft WindowsÔ handelt, gelten die folgenden Bestimmungen: | |||
a. | Der Lizenznehmer ist berechtigt, die von AOM Software erhaltene Kopie der Software (das Original der Software verbleibt immer bei AOM Software) auf einem (1) Computer zu benutzen. Als "Benutzung" der Software gilt das Laden der Software in einem Arbeitsspeicher (z.B. RAM) oder im Festspeicher eines Computers (z.B. Festplatte). | ||
b. | Darüber hinaus ist der Lizenznehmer berechtigt, eine (1) zusätzliche Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke zu erstellen. | ||
c. | Werden von der Software Daten erstellt oder kann der Lizenznehmer mit der Software Daten erfassen, so ist der Lizenznehmer berechtigt, von den der Datenspeicherung zugrunde liegenden Dateien unbegrenzt viele Kopien ausschließlich für Sicherungszwecke zu erstellen. | ||
d. | Die Software darf nicht von mehreren Nutzern geteilt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computern benutzt werden. | ||
e. | Die Software enthält Betriebsgeheimnisse, zu deren Schutz sich der Lizenznehmer insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, die Software bzw. deren Quellcode | ||
i. | zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln; | ||
ii. | zu ändern oder anzupassen; | ||
iii. | zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in sonstiger Weise an Dritte zu überlassen oder öffentlich zugänglich zu machen; oder | ||
iv. | von der Software oder einem Teil derselben abgeleitete Werke herzustellen. | ||
II. | PHP-Software | ||
Sofern es sich bei der Software um PHP-Software handelt, gelten die folgenden Bestimmungen: | |||
a. | Der Lizenznehmer ist berechtigt, die von AOM Software erhaltene Kopie der Software (das Original der Software verbleibt immer bei AOM Software) auf einem (1) Online-Server zu benutzen. Als "Benutzung" der Software gilt das Speichern der Software in einem (1) Ordner auf dem Online-Server, der über das Internet öffentlich über eine IP-Adresse zugänglich ist. Die Anzahl der auf diese IP-Adresse verweisenden Domainnamen ist unbegrenzt, solange alle Domainnamen auf den gleichen Ordner auf dem Online-Server verweisen. | ||
b. | Abweichend von a. ist der Lizenznehmer berechtigt, weitere Kopien der Software in weiteren Ordnern auf dem Online-Server zu speichern, wenn und soweit dies erforderlich ist, um die von Software erzeugten Websites in anderen Sprachen auszugeben. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass für einen gewöhnlichen Besucher der Websites in der jeweiligen Sprache sofort erkennbar ist, dass es sich um das selbe Projekt handelt und lediglich die Sprache der jeweiligen Website eine andere ist. Verwendet die Software eine Datenbank, muss der Lizenznehmer zusätzlich alle Kopien der Software so konfigurieren, dass dieselben Datenbank-Tabellen verwendet werden. | ||
c. | Die Software enthält Betriebsgeheimnisse, zu deren Schutz sich der Lizenznehmer insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, die Software bzw. deren Quellcode | ||
i. | zu entschlüsseln (sofern diese verschlüsselt ist); | ||
ii. | zu ändern oder anzupassen; | ||
iii. | zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder in sonstiger Weise an Dritte zu überlassen oder öffentlich zugänglich zu machen; oder | ||
iv. | von der Software oder einem Teil derselben abgeleitete Werke herzustellen. | ||
Im Hinblick auf Änderungen und Anpassungen der Software (ii.) gilt Satz 1 nicht, soweit dies über die Administration der Software möglich ist. | |||
d. | Abweichend von c. ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software zu ändern und/oder anzupassen, sofern dies ausschließlich für den Eigenbedarf erfolgt und sofern AOM Software nicht bereits eine funktionsgleiche Erweiterung der Software anbietet. | ||
III. | Urheberrechtsvermerke | ||
a. | Sofern auf Datenträgern, die der Lizenznehmer von AOM Software erhält, oder im Quellcode der Software oder, im Fall von PHP-Software, in den von der Software erzeugten Websites Urheberrechtsvermerke von AOM Software enthalten sind, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt diese zu entfernen, sofern er hierzu nicht ausdrücklich von AOM Software ermächtigt wurde. | ||
b. | Sofern der Lizenznehmer berechtigt ist, Kopien der Software zu erstellen, sind diese Kopien in geeigneter Form so zu kennzeichnen, dass für einen Dritten die Urheberrechte von AOM Software auf den ersten Blick erkennbar sind. | ||
IV. | Updates / Upgrade | ||
a. | Abgesehen von etwaigen Ansprüchen nach § 3 dieser Lizenzbestimmungen hat der Lizenznehmer keinen Anspruch auf Updates oder Upgrades. AOM Software behält sich das Recht vor, die Weiterentwicklung der Software jederzeit ohne Angabe von Gründen einzustellen. | ||
b. | Sofern AOM Software für die Software Updates oder Upgrades zur Verfügung stellt, hat der Lizenznehmer keinen Anspruch, ein solches Update oder Upgrade kostenlos zu nutzen. Sofern AOM Software ein Update oder Upgrade kostenlos zur Verfügung stellt, kann hieraus kein Anspruch für zukünftige Updates oder Upgrade hergeleitet werden. | ||
c. | Für den Fall, dass AOM Software dem Lizenznehmer ein Update oder Upgrade zur Verfügung stellt, ist der Lizenznehmer nur berechtigt, die neuere Version der Software gegen früher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Der Lizenznehmer erkennt an, dass zur Verfügung gestelltes Update oder Upgrade nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h., er darf das Upgrade oder Update nicht zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen, noch darf er die zu ersetzende Software einem Dritten überlassen). Dies gilt unabhängig davon, ob das Update oder Upgrade kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wurde. | ||
d. | Für den Fall, dass AOM Software dem Lizenznehmer ein Update oder Upgrade zur Verfügung stellt, beginnt die in § 3 II. genannte Frist nicht erneut zu laufen. Sofern der Lizenznehmer das Update oder Upgrade installiert, macht er dies auf eigene Gefahr. Etwaige Abweichungen oder Fehler im Sinne von § 3 II., die erst durch die Installation des Updates oder Upgrade entstehen, vermitteln dem Lizenznehmer keine neuen Nachbesserungsansprüche, sofern eine solche Abweichung bzw. ein solcher Fehler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von AOM Software, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Bis auf Weiteres ist AOM Software jedoch bemüht, auch in solchen Fällen nach entsprechender Mitteilung durch den Lizenznehmer aus Kulanz Nachbesserung zu leisten. | ||
V. | Dauer des Nutzungsrechts | ||
a. | Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf unbestimmte Zeit entsprechend dieser Lizenzbestimmungen zu nutzen, sofern sich aus dem nachfolgenden Absatz nicht etwas anderes ergibt. | ||
b. | Sollte der Lizenznehmer gegen diese Lizenzbestimmungen verstoßen, ist AOM Software berechtigt, dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht dauerhaft zu entziehen, sofern (i) der Verstoß nicht geheilt werden kann oder (ii) der Lizenznehmer die Ursache des Verstoßes nach Kenntniserlangung nicht unverzüglich beseitigt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen, eventuelle Datenträger, die Kopien der Software enthalten, zu zerstören sowie sämtliche sonstigen Begleitmaterialien zu vernichten. | ||
VI. | Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte | ||
a. | Eine Übertragung des Nutzungsrechts durch den Lizenznehmer auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch AOM Software zulässig. | ||
b. | Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Dritten auf diese Lizenzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung hinzuweisen. | ||
c. | Nach der Übertragung des Nutzungsrechts ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen, eventuelle Datenträger, die Kopien der Software enthalten, zu zerstören sowie sämtliche sonstigen Begleitmaterialien zu vernichten. | ||
VII. | Besondere Bestimmungen | ||
a. | Für die Software "VORIS" gilt vorstehender Absatz I. d. nicht. | ||
b. | Für Erweiterungen der Software "Beex" (AddOns / Spiele / Slots) gilt vorstehender Absatz VI. a. nur unter der Einschränkung, dass eine Übertragung nur zusammen mit der Erstlizenz für die Software "Beex", der die Erweiterungen zugeordnet sind, möglich ist. Erweiterungen sind fest an die Erstlizenz gebunden. Eine getrennte Übertragung einzelner Erweiterungen ist nicht erlaubt. Entsprechend ist eine Übertragung der Erstlizenz der Software "Beex" ohne dieser Erstlizenz zugeordnete Erweiterungen nicht erlaubt. | ||
c. | Für eine Folgelizenz der Software "Beex" gilt vorstehender Absatz VI. a. nur unter der Einschränkung, dass eine Übertragung nur zusammen mit der Erstlizenz für die Software "Beex", der die Folgelizenz zugeordnet sind, möglich ist. Eine getrennte Übertragung der Folgelizenz ist nicht erlaubt. Entsprechend ist eine Übertragung der Erstlizenz der Software "Beex" ohne eine dieser Erstlizenz zugeordnete Folgelizenz nicht erlaubt. In diesen Fällen kann der Lizenznehmer mittels eines Upgrades die Folgelizenz zu einer Erstlizenz aufwerten. | ||
§ 3 | Gewährleistung | ||
I. | AOM Software und der Lizenznehmer stimmen darin überein, dass nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Computerprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daher ist der Gegenstand des Vertrages zwischen AOM Software und dem Lizenznehmer eine Software, die im Sinne der Software-Beschreibung und der dazugehörigen Dokumentation grundsätzlich brauchbar ist. | ||
II. | Stellt der Kunde innerhalb von 12 Monaten seit Übergabe der Software an den Lizenznehmer bzw. Bereitstellung der Software als Download im Kundenbereich | ||
a. | Abweichungen der Software von der Software-Beschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; oder | ||
b. | einen reproduzierbaren Fehler | ||
fest, hat der Lizenznehmer AOM Software über das Support-Forum, die Bug-Liste im Kundenbereich oder per E-Mail innerhalb von 14 Tagen seit Kenntniserlangung hierüber zu informieren. Dabei ist die Abweichung bzw. der Fehler so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung der Abweichung bzw. des Fehlers für AOM Software möglich ist. AOM Software wird sodann innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Abweichung bzw. den Fehler zu beseitigen und dem Lizenznehmer eine entsprechend angepasste Version der Software zu Verfügung zu stellen. | |||
III. | Ist Nachbesserung nicht möglich oder schlagen drei Nachbesserungen fehl, hat der Lizenznehmer das Recht auf Wandelung, wobei evtl. angefertigte Kopien zu vernichten sind. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nachbesserungen schließen auch die Lieferung einer neuen Programmversion mit unterschiedlichem Leistungsumfang ein. | ||
IV. | Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, wenn der Lizenznehmer oder ein Dritter die Software verändert oder erweitert hat. Dies gilt nicht, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass die Änderungen oder Erweiterungen der Software nicht ursächlich für geltend gemachten Gewährleistungsansprüche sind und die Nachbesserung der Software nicht wesentlich erschweren oder behindern. | ||
§ 4 | Haftung | ||
I. | Für den Verlust von Daten haftet AOM Software nicht, sofern AOM Software, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe den Verlust nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. | ||
II. | Bei grob fahrlässigem Handeln haftet AOM Software nur anteilig, soweit dieser Verlust durch eine tägliche, alternierende Datensicherung hätte vermieden werden können. Eventuelle Produkthaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. | ||
§ 5 | Support | ||
I. | Allgemeines | ||
a. | AOM Software bietet dem Lizenznehmer bis auf Weiteres kostenlosen Support. AOM Software ist berechtigt, den kostenlosen Support jederzeit ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise einzustellen oder kostenpflichtig zu machen. | ||
b. | Vor jeder Support-Anfrage wird der Lizenznehmer prüfen, ob sich die Antwort auf seine Frage aus der jeweils aktuellen Fassung der Dokumentation der Software bereits ergibt oder ob seine Frage in der frei zugänglichen F.A.Q. unter https://www.aom-software.de/faq bereits beantwortet wurde. | ||
II. | Lizenznehmer mit Kundenaccount | ||
Verfügt der Lizenznehmer über einen Kundenaccount, stellt AOM Software dem Lizenznehmer unter https://www.aom-software.de/forum ein Support-Forum zur Verfügung. Der Lizenznehmer wird Support-Anfragen nach Möglichkeit über das Support-Forum stellen und Support-Anfragen nur dann per E-Mail stellen, wenn ihm ein Zugriff auf das Support-Forum ausnahmsweise nicht möglich ist. Telefonischer Support ist ausgeschlossen. | |||
III. | Lizenznehmer ohne Kundenaccount | ||
Verfügt der Lizenznehmer nicht über einen Kundenaccount, wird der Lizenznehmer seine Support-Anfrage per E-Mail über ein Kontakt-Formular an AOM Software richten. Telefonischer Support ist ausgeschlossen. | |||
IV. | Lizenznehmer nach Lizenzübertragung (§ 2 VI) | ||
Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Lizenznehmer, die ihre Lizenz durch eine Lizenzübertragung gemäß § 2 IV dieser Lizenzbestimmungen erhalten haben, es sei denn | |||
a. | der Lizenznehmer ist bereits Inhaber einer Lizenz des gleichen Produkts mit Support-Anspruch oder | ||
b. | der Lizenznehmer hat ein Support-Paket in unserem Online-Shop erworben. | ||
V. | VORIS | ||
Geht es bei der Support-Anfrage um die Software "VORIS", kann der Lizenznehmer seine Support-Anfrage per E-Mail über ein Kontakt-Formular an AOM Software richten oder telefonischen Support unter 0700 – VORISHILFE (8674744533) in Anspruch nehmen. | |||
§ 6 | Schlussbestimmungen | ||
I. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. | ||
II. | Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unzulässig sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. |
Stand: Mai 2017
Alte Fassungen als PDF speichern
» Stand Januar 2004 / Februar 2003
» Stand November 2007 / Juni 2007
» Stand Juni 2009 / Januar 2012